Ein Wissensportal von Rechtsanwalt Markus Chilcott

Bundesweit tätige Strafverteidigerkanzlei
Ermittlungsmaßnahmen & Zwang

Heimliche Foto- und Videoaufnahmen nach § 100h StPO

Bildaufnahmen außerhalb von Wohnungen, technische Mittel und Grenzen bei der Beobachtung Beschuldigter.

Kurzantwort

§ 100h StPO erlaubt außerhalb von Wohnungen Bildaufnahmen auch ohne Wissen der betroffenen Person, wenn die Erforschung einer Straftat auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre. Andere technische Observationsmittel benötigen regelmäßig eine Straftat von erheblicher Bedeutung und zusätzliche Voraussetzungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bildaufnahme und sonstiges technisches Mittel haben unterschiedliche Schwellen.
  • Wohnungen sind von der Befugnis ausgenommen.
  • Dauer und Bewegungsprofil erhöhen das Eingriffsgewicht.
  • Unbeteiligte dürfen nur unvermeidbar betroffen werden.

§ 100h staffelt offene Umgebung und technische Intensität

§ 100h Absatz 1 Nummer 1 StPO erlaubt Bildaufnahmen außerhalb von Wohnungen unter einer Subsidiaritätsklausel. Nummer 2 betrifft besondere technische Mittel zur Observation und verlangt eine Straftat von erheblicher Bedeutung sowie eine entsprechende Erforderlichkeit.

Die Maßnahme darf sich gegen den Beschuldigten und unter gesetzlichen Voraussetzungen gegen Kontaktpersonen richten; andere Personen dürfen nur unvermeidbar betroffen sein. Langfristige planmäßige Observation ist zusätzlich an § 163f zu messen.

Kameraort, Blickwinkel und Dauer erfassen

Anordnung und Einsatzbericht werden auf Kameraort, erfassten Bereich, Zoom, Tonfunktion, Dauer und Anlass geprüft. Privates Grundstück, Fensterblick oder erfasster Innenraum können die rechtliche Einordnung verändern.

Bei automatischer Kennzeichen- oder Gesichtsauswertung ist zu klären, ob und auf welcher zusätzlichen Grundlage sie stattfand. Bilder werden nicht isoliert, sondern mit Zeitstempel, Perspektive und möglichen Verwechslungen bewertet.

  • Kameraort und Blickfeld bestimmen.
  • Dauer und Unterbrechungen erfassen.
  • Automatische Auswertung gesondert prüfen.
  • Rohaufnahme mit Bericht vergleichen.

Viele Einzelbilder können zusammen ein Bewegungsprofil bilden

Eine einzelne zulässige Aufnahme kann durch systematische Dauer und Verknüpfung ein wesentlich höheres Eingriffsgewicht erreichen. § 100h ist keine Generalklausel für beliebige Analyseverfahren.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 25. August 2026. Die Bewertung benötigt Einsatzkonzept, Rohaufnahmen und Informationen zur technischen Auswertung.

Häufige Folgefragen

Darf die Polizei mich auf der Straße fotografieren?

Unter den Voraussetzungen des § 100h kann das zulässig sein; Anlass, Subsidiarität und Umfang bleiben prüfbar.

Darf in meine Wohnung hineingefilmt werden?

§ 100h gilt außerhalb von Wohnungen und erlaubt keine Umgehung des besonderen Wohnungsschutzes.

Gilt eine Bodycam als § 100h-Maßnahme?

Nicht automatisch. Offene Einsatzdokumentation kann auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen; Zweck und Modalität sind entscheidend.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 100h StPO – Weitere Maßnahmen außerhalb von WohnraumAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 163f StPO – Längerfristige ObservationAmtliche Quelle ↗
  3. 03§ 101 StPO – BenachrichtigungAmtliche Quelle ↗
Zum Thema weiterlesen

Heimliche Überwachung, Datenabfragen und Rechtsschutz

Welche Überwachung betrifft mich und wie kann ich ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen?

Alle 23 Ratgeber im Zusammenhang ansehen
Kontakt zur herausgebenden Kanzlei

Wenn es um Ihren Fall geht, zählt die konkrete Prüfung.

Die Kanzlei Chilcott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. In akuten Situationen können Sie die Kanzlei direkt erreichen.

040 22 8686 60024 Stunden erreichbar · bundesweit tätig