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Ermittlungsmaßnahmen & Zwang

Abhören außerhalb einer Wohnung: Wann ist § 100f StPO anwendbar?

Heimliche Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes in Fahrzeug, Bürobereich oder öffentlichem Raum.

Kurzantwort

Außerhalb von Wohnungen darf das nichtöffentlich gesprochene Wort nach § 100f StPO heimlich technisch abgehört und aufgezeichnet werden, wenn eine auch im Einzelfall schwerwiegende Katalogtat des § 100a Absatz 2 verdächtig ist und andere Ermittlungswege wesentlich erschwert oder aussichtslos wären. Räume mit Wohnungsqualität unterliegen dagegen § 100c.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geschützt ist nichtöffentlich gesprochenes Wort außerhalb einer Wohnung.
  • Die Abgrenzung zur Wohnung ist grundrechtsentscheidend.
  • Katalogtat, Einzelfallgewicht und Subsidiarität sind erforderlich.
  • Dritte dürfen nur unter den gesetzlichen Grenzen betroffen sein.

§ 100f betrifft verdeckte Tonerhebung außerhalb von Wohnraum

§ 100f Absatz 1 StPO erlaubt die akustische Überwachung außerhalb von Wohnungen bei einer §-100a-Katalogtat, konkreter Schwere und Subsidiarität. Die Maßnahme kann sich unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 auch gegen Kontakt- oder Begleitpersonen richten.

Ob ein Ort als Wohnung im Sinne des besonders strengen § 100c anzusehen ist, hängt von seiner tatsächlichen Nutzung und Rückzugsfunktion ab. Kernbereichsschutz nach § 100d und Berufsgeheimnisschutz nach § 160a gelten zusätzlich.

Ort, Geräteplatzierung und Gesprächssituation rekonstruieren

Lageplan, Fotos, Nutzungszweck, Zugänglichkeit und Dauer des Aufenthalts werden festgehalten. Bei Fahrzeugen, Hotelzimmern, Hinterräumen oder dauerhaft genutzten Kabinen ist die Wohnungsabgrenzung nicht nur nach Eigentum oder Bezeichnung vorzunehmen.

Aufzeichnungen werden passagegenau auf öffentliche Gesprächssituation, Identität der Sprecher und Schutzinhalte geprüft. Hintergrundgeräusche oder automatische Spracherkennung können Transkripte verfälschen.

  • Ort und tatsächliche Nutzung dokumentieren.
  • Geräteplatzierung und Zeitraum klären.
  • Sprecherzuordnung kontrollieren.
  • Kernbereich und Berufsgeheimnisse markieren.

Ein Fahrzeug ist nicht immer rechtlich gleich zu behandeln

Eine falsche Einordnung des Ortes kann die Eingriffsschwelle deutlich verändern. Auch außerhalb von Wohnraum ist nichtöffentliches Sprechen nicht frei überwachbar.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 25. August 2026. Maßgeblich sind konkrete Raumfunktion, Anordnung und technische Durchführung.

Häufige Folgefragen

Darf ein Auto abgehört werden?

Unter § 100f kann das möglich sein; bei wohnähnlicher Nutzung oder anderen Besonderheiten ist die genaue grundrechtliche Einordnung zu prüfen.

Reicht es, dass das Gespräch draußen stattfand?

Nein. § 100f verlangt zusätzlich qualifizierten Tatverdacht, konkrete Schwere und Subsidiarität.

Dürfen Gespräche mit meinem Anwalt aufgezeichnet werden?

Berufsgeheimnisschutz nach § 160a ist zusätzlich zu beachten und kann Erhebung oder Verwendung ausschließen.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 100f StPO – Akustische Überwachung außerhalb von WohnraumAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 100c StPO – Akustische WohnraumüberwachungAmtliche Quelle ↗
  3. 03§ 100d StPO – KernbereichsschutzAmtliche Quelle ↗
  4. 04§ 160a StPO – BerufsgeheimnisseAmtliche Quelle ↗
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