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Zusätzlicher Pflichtverteidiger: Wann werden zwei Verteidiger bestellt?

Voraussetzungen des § 144 StPO bei umfangreichen oder schwierigen Verfahren und warum ein abstraktes Ausfallrisiko nicht genügt.

Kurzantwort

Das Gericht kann bis zu zwei zusätzliche Pflichtverteidiger bestellen, wenn dies zur Sicherung der zügigen Durchführung erforderlich ist, insbesondere wegen Umfang oder Schwierigkeit des Verfahrens. Ein bloß allgemeines Risiko, dass ein Verteidiger einmal ausfallen könnte, reicht nicht; die Notwendigkeit muss konkret aus dem Verfahren folgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 144 StPO dient der konkreten Verfahrenssicherung.
  • Umfang und Schwierigkeit sind wichtige, aber nicht automatische Gründe.
  • Arbeitsteilung allein begründet keinen Anspruch.
  • Fällt die Notwendigkeit weg, soll die Zusatzbestellung aufgehoben werden.

Konkrete Sicherung eines umfangreichen Verfahrens

Nach § 144 Absatz 1 StPO können neben einem Wahl- oder Pflichtverteidiger bis zu zwei weitere Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn dies zur Sicherung der zügigen Durchführung notwendig ist. Das Gesetz nennt Umfang und Schwierigkeit als typische Anlässe, verlangt aber stets eine konkrete Erforderlichkeit.

Maßgeblich können ungewöhnlich lange Hauptverhandlungen, kaum verschiebbare Termine, stark spezialisierte Stoffgebiete oder eine so verteilte Aktenkenntnis sein, dass ein Ausfall das Verfahren ernsthaft gefährdet. Nach Absatz 2 ist die Bestellung aufzuheben, sobald sie nicht mehr erforderlich ist.

Belastung, Termine und Wissensverteilung darlegen

Ein Antrag sollte Sitzungstage, erwartete Dauer, Aktenumfang, Spezialmaterien, Aufgabenverteilung und konkrete Ausfallfolgen beschreiben. Dabei muss erkennbar werden, warum mildere organisatorische Lösungen nicht ausreichen.

Die beteiligten Verteidiger sollten Überschneidungen in der Aktenkenntnis sichern. Eine Aufteilung, bei der nur eine Person zentrale Teile kennt, schwächt gerade das Argument der Ausfallsicherheit. Termine und Bereitschaft müssen bestätigt sein.

  • Konkrete Gefährdung der Verfahrensdurchführung benennen.
  • Termine, Umfang und Spezialmaterien belegen.
  • Vertretungsfähige Wissensverteilung darstellen.
  • Ablehnung und Beschwerdefrist sofort prüfen.

Kein pauschales Recht auf ein Verteidigerteam

Komfort, gewünschte Spezialisierung oder ein abstraktes Krankheitsrisiko genügen nicht. Auch aus der Bestellung mehrerer Verteidiger für Mitangeklagte folgt kein eigener Anspruch. Die Beschwerdemöglichkeit ist gesetzlich und durch die konkrete Beschwer begrenzt.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 14. August 2026. Erforderlichkeit und Rechtsbehelf werden anhand Verfahrensumfang, Terminplanung und Verteidigungskonzept geprüft.

Häufige Folgefragen

Bekomme ich bei vielen Akten automatisch zwei Verteidiger?

Nein. Der Umfang muss eine konkrete Gefährdung der zügigen Durchführung begründen.

Wie viele zusätzliche Verteidiger sind möglich?

§ 144 StPO erlaubt bis zu zwei zusätzliche Pflichtverteidiger.

Kann die Zusatzbestellung später entfallen?

Ja. Sie ist aufzuheben, sobald ihre besondere Erforderlichkeit nicht mehr besteht.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 144 StPO - Zusätzliche PflichtverteidigerAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 140 StPO - Notwendige VerteidigungAmtliche Quelle ↗
  3. 03BGH, Beschluss vom 17. März 2026 - StB 13/26Amtliche Quelle ↗
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