Die Vollstreckungsbehörde kann zur Durchsetzung einer Freiheitsstrafe einen Vorführungs- oder Haftbefehl erlassen, wenn der Verurteilte der Strafantrittsladung nicht folgt oder fluchtverdächtig ist. Das ist kein neuer Untersuchungshaftbefehl, sondern dient der Vollstreckung einer bereits vollstreckbaren Strafe.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundlage ist § 457 Absatz 2 StPO.
- Nichtstellen und Fluchtverdacht sind eigenständige Anlässe.
- Die Reststrafdauer ist bei Maßnahmen besonders zu berücksichtigen.
- Ein späterer Aufschubantrag beseitigt den Haftbefehl nicht automatisch.
Zweck und Voraussetzungen des Vollstreckungshaftbefehls
§ 457 Absatz 2 StPO ermächtigt die Vollstreckungsbehörde zum Vorführungs- oder Haftbefehl, wenn sich der Verurteilte auf die Strafantrittsladung nicht gestellt hat oder der Flucht verdächtig ist. Die Vorschrift gilt auch, wenn sich ein Strafgefangener dem Vollzug entzieht.
Nach Absatz 3 dürfen zur Festnahme geeignete Maßnahmen eingesetzt werden. Bei der Verhältnismäßigkeit ist die noch zu vollstreckende Dauer besonders zu beachten. Der Vollstreckungshaftbefehl prüft nicht erneut die Schuldfrage des rechtskräftig abgeschlossenen Erkenntnisverfahrens.
Ladung, Erreichbarkeit und Anträge rekonstruieren
Zuerst sind Ladung, Zustellung, gemeldete Anschrift und alle Kontakte mit Staatsanwaltschaft oder JVA zu sichern. Ein nachvollziehbarer Zustellungsfehler, eine bereits bewilligte Verschiebung oder Zweifel an der Vollstreckbarkeit müssen mit Unterlagen vorgetragen werden.
Bei konkreter Fahndungslage sollte eine koordinierte Klärung mit der Vollstreckungsbehörde erfolgen. Möglich sind je nach Lage Selbststellung, Antrag auf Aufhebung oder gerichtliche Kontrolle; dafür sind Aufenthaltsbereitschaft, Erreichbarkeit und der genaue Vollstreckungsstand wichtig.
- Strafantrittsladung und Zustellnachweis beschaffen.
- Aktuellen Vollstreckungsstand bei der zuständigen Stelle klären.
- Einwendungen mit Dokumenten statt Vermutungen begründen.
- Eine Selbststellung nur koordiniert und verbindlich planen.
Keine Fluchtentscheidung aus Angst vor Festnahme
Untertauchen verschärft regelmäßig die Lage und kann geordnete Lösungen erschweren. Eine Beschwerde aus einem früheren Verfahrensstadium oder ein neu eingereichter Antrag setzt den Haftbefehl nicht ohne Entscheidung außer Kraft.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 15. August 2026. Haftbefehlsbestand, Fahndungsmaßnahmen und zulässiger Rechtsweg müssen anhand der Vollstreckungsakte geprüft werden.
Häufige Folgefragen
Ist das dasselbe wie Untersuchungshaft?
Nein. Der Vollstreckungshaftbefehl dient der Durchsetzung einer vollstreckbaren Strafe; Untersuchungshaft sichert ein noch laufendes Verfahren.
Reicht ein verpasster Termin aus?
§ 457 Absatz 2 nennt ausdrücklich das Nichtstellen auf eine Strafantrittsladung.
Wird die Reststrafdauer berücksichtigt?
Ja. § 457 Absatz 3 verlangt, bei der Verhältnismäßigkeit besonders auf die noch zu vollstreckende Dauer zu achten.
Amtliche Quellen
Strafvollstreckung: Strafantritt, Geldstrafe und Entlassung
Welche Schritte sind nach einer rechtskräftigen Verurteilung wichtig?
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