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Rechtsbehelfe & Rechtsmittel

Strafbefehl zu spät bemerkt: Wann gibt es Wiedereinsetzung?

Voraussetzungen, Wochenfrist, Glaubhaftmachung und Nachholung des Einspruchs bei unverschuldeter Fristversäumung.

Kurzantwort

Wer ohne eigenes Verschulden an einem rechtzeitigen Einspruch gehindert war, kann Wiedereinsetzung beantragen. Der Antrag muss binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt, der Ablauf glaubhaft gemacht und der Einspruch innerhalb derselben Frist nachgeholt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wiedereinsetzung setzt fehlendes Verschulden voraus.
  • Die Antragsfrist beträgt eine Woche ab Wegfall des Hindernisses.
  • Der versäumte Einspruch muss fristgerecht nachgeholt werden.
  • Tatsachen und Belege müssen einen geschlossenen Ablauf zeigen.

Unverschuldete Fristversäumung

§ 44 StPO gewährt Wiedereinsetzung, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten. § 45 verlangt den Antrag binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses, die Glaubhaftmachung der Tatsachen und die Nachholung der versäumten Handlung innerhalb der Antragsfrist.

Fehlende oder fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung kann nach § 44 Satz 2 die Versäumung als unverschuldet erscheinen lassen. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Strafbefehl überhaupt wirksam zugestellt und die Einspruchsfrist in Gang gesetzt wurde.

Hindernis mit Zeitachse und Belegen erklären

Beschreiben Sie taggenau, wann der Strafbefehl zugestellt wurde, welches Hindernis bestand, wann Sie davon erfuhren und wann das Hindernis entfiel. Krankenhausunterlagen, Reisebelege, eidesstattliche Versicherungen oder technische Nachweise können die Darstellung stützen.

Verbinden Sie den Wiedereinsetzungsantrag mit einem eindeutigen Einspruch. Reichen Sie verfügbare Belege sofort ein und erklären Sie, warum fehlende Unterlagen nicht früher beschafft werden konnten. Eine allgemeine Behauptung wie ‚Post nicht erhalten‘ reicht regelmäßig nicht.

  • Einspruch sofort nachholen.
  • Wegfall des Hindernisses exakt datieren.
  • Ablauf vollständig schriftlich darstellen.
  • Belege und Glaubhaftmachungsmittel beifügen.

Bloße Unkenntnis genügt nicht

Die Wochenfrist beginnt schon mit dem Wegfall des Hindernisses, nicht erst nach anwaltlicher Beratung. Eigenes Organisationsverschulden, ungeklärte Post oder längere Untätigkeit können den Antrag gefährden.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 16. August 2026. Wiedereinsetzung hängt von einer vollständigen, widerspruchsfreien und glaubhaft gemachten Einzelfallchronologie ab.

Häufige Folgefragen

Reicht Krankheit aus?

Nur wenn sie konkret die rechtzeitige Einspruchseinlegung verhinderte; Art, Zeitraum und Auswirkungen müssen belegt werden.

Kann Wiedereinsetzung ohne Antrag gewährt werden?

Ja, wenn die versäumte Handlung rechtzeitig nachgeholt ist und die Voraussetzungen feststehen; darauf sollte man sich aber nicht verlassen.

Stoppt der Antrag die Vollstreckung?

Nicht automatisch. § 47 StPO regelt, dass der Antrag die Vollstreckung grundsätzlich nicht hemmt.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 44 StPO - WiedereinsetzungAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 45 StPO - Anforderungen an den AntragAmtliche Quelle ↗
  3. 03§ 47 StPO - Keine automatische VollstreckungshemmungAmtliche Quelle ↗
  4. 04§ 410 StPO - EinspruchsfristAmtliche Quelle ↗
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