Ein Strafbefehl muss insbesondere Person, Tat, Tatzeit und Tatort, gesetzliche Merkmale, angewendete Normen, Beweismittel, Rechtsfolgen und Einspruchsbelehrung enthalten. Nicht jeder Mangel macht ihn automatisch unwirksam; jeder Fehler kann aber für Einspruchsumfang, Verteidigung oder Frist bedeutsam sein.
Das Wichtigste in Kürze
- § 409 StPO enthält einen Pflichtkatalog.
- Tat und Rechtsfolge müssen hinreichend bestimmt sein.
- Beweismittel sollen eine erste Prüfung ermöglichen.
- Die Folge eines Mangels hängt von Art und Gewicht ab.
Pflichtangaben nach § 409 StPO
§ 409 Absatz 1 StPO nennt Personalien, Verteidiger, Tatbezeichnung mit Zeit, Ort und gesetzlichen Merkmalen, angewendete Vorschriften, Beweismittel, festgesetzte Rechtsfolgen und die Einspruchsbelehrung. Bei bestimmten Rechtsfolgen kommen besondere Belehrungen hinzu.
Der Strafbefehl muss den Prozessgegenstand abgrenzen und vollstreckbare Rechtsfolgen festsetzen. Die Rechtsfolge eines Fehlers ist nicht einheitlich: Manche Unvollständigkeiten können im Einspruchsverfahren geklärt werden, während gravierende Bestimmtheits- oder Erlassmängel die Wirksamkeit berühren können.
Strafbefehl Punkt für Punkt abgleichen
Vergleichen Sie Tatdatum, Tatort, Handlung, Geschädigten, Normen und Beweismittel mit Anhörungsschreiben und Akte. Prüfen Sie getrennt Tagessatzanzahl, Tagessatzhöhe, Bewährung, Fahrerlaubnis, Einziehung und Kosten.
Markieren Sie jeden Widerspruch und ordnen Sie ihn einer konkreten Folge zu: Beweisfrage, rechtliche Bewertung, Strafzumessung, Nebenfolge oder Frist. Ein Einspruch sollte nicht deshalb unterbleiben, weil das Gericht einen offensichtlichen Fehler vielleicht später korrigiert.
- Pflichtangaben anhand § 409 StPO abhaken.
- Tatbeschreibung mit Akteninhalt vergleichen.
- Rechtsfolgen und Belehrungen getrennt prüfen.
- Mängel fristwahrend mit Einspruch sichern.
Nicht jeder Schreibfehler beseitigt die Entscheidung
Ein falsches Geburtsdatum oder Tippfehler ist nicht dasselbe wie eine unklare Tatbezeichnung. Umgekehrt bedeutet eine fehlende ausführliche Begründung nicht automatisch, dass der Strafbefehl unwirksam ist.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 16. August 2026. Mängelfolgen lassen sich nur anhand des vollständigen Strafbefehls, der Akte und des Verfahrensstands beurteilen.
Häufige Folgefragen
Muss der Strafbefehl ausführlich begründet sein?
Das Gesetz verlangt bestimmte Inhalte, aber nicht dieselbe ausführliche Begründung wie ein Urteil nach Hauptverhandlung.
Macht ein Tippfehler den Strafbefehl unwirksam?
Nicht automatisch. Entscheidend sind Art, Gewicht und Auswirkung des Fehlers.
Müssen Beweismittel genannt sein?
Ja. § 409 Absatz 1 Nummer 5 StPO nennt die Beweismittel ausdrücklich.
Amtliche Quellen
Strafbefehl: Einspruch, Hauptverhandlung und mögliche Folgen
Was muss ich nach Erhalt eines Strafbefehls prüfen und welche Möglichkeiten habe ich?
Alle 21 Ratgeber im Zusammenhang ansehen