Das Urteil darf nur auf Beweisstoff beruhen, der ordnungsgemäß Gegenstand der Hauptverhandlung war. Mit der Inbegriffsrüge kann beanstandet werden, dass eingeführter Stoff übergangen oder nicht eingeführter Stoff verwertet wurde. Nicht zulässig ist regelmäßig der Versuch, den tatsächlichen Inhalt mündlicher Aussagen anhand privater Erinnerungen neu zu rekonstruieren.
Das Wichtigste in Kürze
- § 261 bindet die Überzeugungsbildung an die Hauptverhandlung.
- Nicht eingeführte Akteninhalte dürfen das Urteil nicht tragen.
- Verschriftlichte oder protokollierte Vorgänge sind eher revisionsgerichtlich überprüfbar.
- Das Rekonstruktionsverbot begrenzt Streit über mündliche Aussagen.
Der Inbegriff bestimmt den zulässigen Tatsachenstoff des Urteils
§ 261 StPO verpflichtet das Gericht, nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung zu entscheiden. Eine Verfahrensrüge kann Erfolg haben, wenn das Urteil eindeutig einen Akteninhalt verwertet, der nicht verlesen, im Selbstleseverfahren eingeführt oder sonst ordnungsgemäß zum Gegenstand gemacht wurde.
Umgekehrt kann eine Urkunde oder ein anderes Beweismittel ordnungsgemäß eingeführt, im Urteil aber vollständig übergangen sein. Die Revision muss dann Bedeutung und sichere Einführung darlegen. Bei der Behauptung, ein Zeuge habe tatsächlich anders ausgesagt, greift regelmäßig das revisionsrechtliche Verbot, die Hauptverhandlung nachträglich zu rekonstruieren.
Einführung, Verwertung und Urteilsfundstelle lückenlos abgleichen
Für jede beanstandete Passage werden Urteilsstelle, Beweismittel, Einführungsart und Protokollnachweis zusammengeführt. Selbstleselisten, Verlesungsbeschlüsse, Anlagen und gerichtliche Feststellungen werden wörtlich kontrolliert.
Die Rüge wird auf objektiv belegbare Widersprüche begrenzt. Private Notizen helfen beim Auffinden eines Problems, werden aber nicht als Beweis für den mündlichen Verhandlungsinhalt ausgegeben.
- Urteilsfundstelle exakt markieren.
- Einführungsweg jedes Beweises prüfen.
- Protokoll und Beschlüsse beiziehen.
- Rekonstruktionsvortrag vermeiden.
Revision ersetzt keine zweite Zeugenaussagebewertung
Ein Aktenstück ist nicht allein deshalb Urteilsstoff, weil es in der Akte liegt. Umgekehrt scheitert eine Rüge, wenn nicht ausgeschlossen wird, dass der Inhalt auf anderem zulässigem Weg eingeführt wurde.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 27. August 2026. Die Inbegriffsrüge gehört zu den besonders formstrengen Verfahrensrügen.
Häufige Folgefragen
Darf das Gericht die Ermittlungsakte im Beratungszimmer lesen?
Aktenkenntnis ersetzt nicht die ordnungsgemäße Einführung des für das Urteil verwendeten Beweisstoffs in die Hauptverhandlung.
Kann ich mit meiner Mitschrift beweisen, was der Zeuge sagte?
Regelmäßig nein. Die Revision rekonstruiert mündliche Beweisaufnahme grundsätzlich nicht anhand privater Aufzeichnungen.
Was gilt für ungewürdigte Urkunden?
Ist eine erhebliche Urkunde sicher eingeführt und im Urteil nicht behandelt, kann eine Inbegriffsrüge in Betracht kommen; Einführung und Bedeutung müssen vollständig vorgetragen werden.
Amtliche Quellen
Revision im Strafverfahren
Welche Rechtsfehler kann eine Revision prüfen – und wie müssen sie gerügt werden?
Alle 29 Ratgeber im Zusammenhang ansehen