Ein DNA-Gutachten kann bewerten, wie gut ein Spurenprofil zu einer Person passt und wie wahrscheinlich die Befunde unter konkurrierenden Annahmen sind. Es beantwortet regelmäßig nicht allein, wann, wie oder bei welcher Handlung DNA übertragen wurde. Mischspuren, Kontamination, Sekundärtransfer und statistische Darstellung müssen gesondert geprüft werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Profilzuordnung und Tatrelevanz sind verschiedene Fragen.
- Mischspuren verlangen transparente Annahmen über Zahl und Anteile möglicher Spurenleger.
- Statistische Kennzahlen müssen mit den verglichenen Hypothesen erklärt werden.
- Sicherung, Verpackung, Laborweg und Kontrollen gehören zur Prüfung.
Molekulargenetische Untersuchung nach § 81e StPO
§ 81e StPO regelt zulässige molekulargenetische Feststellungen und den Abgleich mit Vergleichsmaterial. Die Durchführung und organisatorische Trennung richten sich ergänzend nach § 81f StPO.
Für die Urteilsgründe verlangt die BGH-Rechtsprechung bei DNA-Mischspuren eine nachvollziehbare Darstellung der wesentlichen Auswertungsgrundlagen. Je nach Komplexität kann die bloße Mitteilung eines Endwerts nicht genügen.
Statistik, Mischspur und Übertragungsweg
Benötigt werden Spurensicherungsprotokoll, Asservatenkette, Laborbericht, Elektropherogramme oder vergleichbare Rohdaten, verwendete Software, Schwellenwerte, Populationsdaten und Qualitätskontrollen. Ein unabhängiger Experte kann die Berechnung nachprüfen.
Danach ist die Aktivitätsebene zu prüfen: Passt die Spur zu direktem Kontakt, früherer berechtigter Nutzung, Sekundärübertragung oder Kontamination? Eine hohe Quellenwahrscheinlichkeit beantwortet diese Tatsachenfragen nicht automatisch.
- Vollständige Labor- und Spurensicherungsunterlagen anfordern.
- Profilart und statistische Hypothesen erklären lassen.
- Kontamination und Übertragungsalternativen prüfen.
- Quellen- und Aktivitätsebene im Gutachten trennen.
Unterlagen und Fragen für die Verteidigung
Formulierungen wie 'eins zu einer Milliarde' werden leicht als Tatwahrscheinlichkeit missverstanden. Sie beziehen sich auf definierte statistische Annahmen zum Spurenprofil, nicht unmittelbar auf die Schuld des Beschuldigten.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 10. August 2026. Aussagekraft und Fehlerquellen lassen sich nur anhand von Rohdaten, Spurort und Fallhypothesen beurteilen.
Häufige Folgefragen
Beweist meine DNA am Tatort die Tat?
Nicht automatisch. Sie kann Kontakt oder Übertragung stützen; Zeitpunkt, Weg und Zusammenhang mit der Tat bleiben gesondert zu beweisen.
Was ist eine Mischspur?
Eine Spur mit DNA mehrerer Personen. Ihre Auswertung hängt von Modellannahmen und Datenqualität ab.
Kann ein DNA-Gutachten nachgeprüft werden?
Ja, wenn Rohdaten, Laborverfahren und Berechnung verfügbar sind. Bei komplexen Mischspuren kann fachkundige Gegenprüfung besonders wichtig sein.
