§ 180a StGB erfasst das gewerbsmäßige Unterhalten oder Leiten eines Betriebs, in dem Prostituierte in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, sowie bestimmte Wohnungs- und Ausbeutungskonstellationen. Legale Organisation von Prostitution ist nicht automatisch Ausbeutung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Betrieb und gewerbsmäßiges Handeln sind für Absatz 1 erforderlich.
- Abhängigkeit muss konkret persönlich oder wirtschaftlich bestehen.
- Absatz 2 enthält besondere Regeln zu Minderjährigen und Wohnungsgewährung.
- Einnahmen, Abgaben und tatsächliche Selbstbestimmung sind zentrale Beweise.
Abhängigkeit statt bloßer Organisation
§ 180a Absatz 1 bestraft, wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden. Absatz 2 erfasst Wohnungs- oder Unterkunftsgewährung für unter 18-Jährige sowie Anhalten zur Prostitution oder Ausbeutung im Zusammenhang mit einer überlassenen Wohnung.
Die Strafnorm setzt über die bloße Förderung oder organisatorische Unterstützung hinaus konkrete Abhängigkeit oder Ausbeutung voraus. Der BGH verlangt tragfähige Feststellungen zu wirtschaftlicher Lage, Zahlungen und tatsächlicher Beziehung; abstrakte Gewinnbeteiligung genügt nicht für jede Alternative.
Geldflüsse und Entscheidungsfreiheit rekonstruieren
Verträge, Mietzahlungen, Abrechnungen, Arbeitszeiten, freie Kundenwahl, Kündigungsmöglichkeiten und tatsächliche Verfügungsgewalt sind zu sichern. Bargeldbewegungen sollten anhand belastbarer Unterlagen rekonstruiert werden.
Bei mehreren Betroffenen muss die behauptete Abhängigkeit personengenau geprüft werden. Aussagen über Betriebsabläufe, digitale Buchungen und Kontobewegungen können voneinander abweichen und verlangen eine strukturierte Gegenüberstellung.
- Verträge und Abrechnungen unverändert sichern.
- Geldflüsse personengenau rekonstruieren.
- Arbeits- und Entscheidungsfreiheit dokumentieren.
- Parallelvorwürfe und Einziehungsrisiken prüfen.
Prostitutionsbetrieb ist nicht per se strafbar
Formell freiwillige Verträge schließen faktische Abhängigkeit nicht aus. Umgekehrt beweisen hohe Abgaben ohne Vergleich zu Leistungen, Kosten und Entscheidungsfreiheit nicht automatisch eine strafbare Ausbeutung.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 17. August 2026. Neben § 180a können Zuhälterei, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Steuer- oder Aufenthaltsdelikte geprüft werden.
Häufige Folgefragen
Ist das Betreiben eines Bordells strafbar?
Nicht allein deshalb. § 180a verlangt zusätzlich die gesetzlich beschriebene Abhängigkeit oder eine Variante des Absatzes 2.
Was bedeutet wirtschaftliche Abhängigkeit?
Entscheidend ist die konkrete wirtschaftliche Bindung und Einschränkung, nicht nur irgendeine Zahlung an den Betrieb.
Kann Vermögen eingezogen werden?
Bei nachgewiesenen Taterträgen kann zusätzlich eine Einziehung nach §§ 73 ff. StGB geprüft werden.
Amtliche Quellen
Sexualstrafrecht: Tatvorwürfe und Verteidigungsfragen
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