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Augenscheinsbeweisantrag: Wann darf das Gericht die Besichtigung ablehnen?

Ermessen des Gerichts bei Tatortbesichtigung, Gegenständen, Fotos und Videos nach § 244 Absatz 5 StPO.

Kurzantwort

Einen Antrag auf Einnahme eines Augenscheins darf das Gericht ablehnen, wenn die Besichtigung nach pflichtgemäßem Ermessen zur Wahrheitserforschung nicht erforderlich ist. Dabei muss es den möglichen Erkenntniswert des konkreten Gegenstands oder Orts gegen bereits vorhandene, gleichwertige Beweismittel abwägen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Augenschein ist unmittelbare sinnliche Wahrnehmung durch das Gericht.
  • § 244 Absatz 5 erlaubt eine Erforderlichkeitsprüfung.
  • Fotos können, müssen aber nicht gleichwertig sein.
  • Veränderte Tatorte brauchen eine klare historische Einordnung.

Augenschein unterliegt einem besonderen Ablehnungsmaßstab

§ 244 Absatz 5 Satz 1 StPO erlaubt die Ablehnung eines Augenscheinsbeweisantrags, wenn die Beweiserhebung nach pflichtgemäßem Ermessen nicht zur Erforschung der Wahrheit erforderlich ist. Daneben gelten insbesondere Unzulässigkeit und allgemeine Grenzen des Beweisverfahrens.

Das Gericht darf berücksichtigen, ob Fotos, Videos, Pläne oder andere Beweise den gleichen Eindruck zuverlässig vermitteln. Entscheidend bleiben konkrete Beweistatsache, mögliche Perspektive und Veränderungen seit der Tat. Eine pauschale Behauptung, Lichtbilder genügten immer, wäre unzureichend.

Erkenntniswert gegenüber Fotos, Plänen und Aussagen konkretisieren

Der Antrag beschreibt, welche räumliche, optische, akustische oder sonstige Eigenschaft nur durch unmittelbare Wahrnehmung geklärt werden kann. Blickachsen, Entfernungen, Beleuchtung und Höhenunterschiede werden messbar benannt.

Vor einer Tatortbesichtigung wird geprüft, ob der Zustand seit dem Ereignis verändert wurde. Historische Fotos, Baupläne und Wetter- oder Lichtdaten können nötig sein, damit der heutige Augenschein nicht irreführt.

  • Konkrete Wahrnehmungstatsache benennen.
  • Alternativen auf Gleichwertigkeit prüfen.
  • Veränderungen seit Tatzeit erfassen.
  • Messdaten und Perspektiven sichern.

Eine Besichtigung des heutigen Zustands beweist nicht automatisch die Tatzeit

Ein unspezifischer Wunsch, das Gericht solle sich einen Eindruck verschaffen, bleibt hinter einem bestimmten Beweisantrag zurück. Umgekehrt kann ein Foto Perspektive und Entfernung verzerren und daher nicht stets gleichwertig sein.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 26. August 2026. Tatortzustand und gewünschte Wahrnehmung müssen exakt belegt werden.

Häufige Folgefragen

Ist ein Video ein Augenscheinsmittel?

Die Vorführung eines Videos wird grundsätzlich durch Augenschein in die Hauptverhandlung eingeführt; sein Inhalt und seine Authentizität sind weitere Fragen.

Muss das Gericht zum Tatort fahren?

Nur wenn die Besichtigung nach den gesetzlichen Maßstäben erforderlich ist und andere Beweismittel den Erkenntniswert nicht gleichwertig vermitteln.

Kann ein Modell genügen?

Ein Modell kann bestimmte räumliche Fragen veranschaulichen, ist aber nur so zuverlässig wie seine Datengrundlage und Maßstabstreue.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 244 StPO – AugenscheinsbeweisantragAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 86 StPO – Richterlicher AugenscheinAmtliche Quelle ↗
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