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Das Buch · Rechtsanwalt & Strafverteidiger Markus Chilcott

16. Verteidigung auswählen und zusammenarbeiten

Version 1.3 · Redaktionsstand 7. September 2026

Ausgabe September 2026

Eine Verteidigung beginnt nicht erst am Eingang des Gerichtssaals. Sie kann bereits darin bestehen, ein Schreiben richtig einzuordnen, eine voreilige Aussage zu verhindern oder einen entlastenden Umstand so zu sichern, dass er später überprüft werden kann. Beschuldigte dürfen sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen. Sie müssen nicht auf eine Anklage oder eine besondere Erlaubnis warten.[16.1]

Gleichzeitig bedeutet ein anwaltliches Erstgespräch nicht zwangsläufig, dass jedes denkbare Verfahren und jede Nebenfrage sofort umfassend bearbeitet werden muss. Manchmal genügt zunächst eine begrenzte Beratung. In anderen Situationen sind Zeitdruck, drohende Haft oder mögliche langfristige Folgen so erheblich, dass eine frühe umfassende Verteidigung besonders wichtig ist. Der Umfang sollte aus der Lage folgen und verständlich vereinbart werden.

Was Verteidigung tatsächlich verändert

Die Ermittlungsakte zeigt häufig ein anderes Bild als die bisherige eigene Kenntnis. Vielleicht ist ein Polizeischreiben knapp gehalten, während in der Akte mehrere Aussagen, Fotos und technische Auswertungen liegen. Vielleicht wirkt ein Vorwurf schwer, obwohl ein zentrales Beweismittel unsicher ist. Die Verteidigung erschließt diese Grundlage, ordnet sie rechtlich ein und prüft, welche Schlüsse tatsächlich tragfähig sind. Das Akteneinsichtsrecht und seine Grenzen erläutert Kapitel 7.[16.2]

Dabei werden Fragen getrennt, die im Alltag leicht ineinanderlaufen: Was wird behauptet? Was lässt sich belegen? Welche rechtlichen Voraussetzungen müssten erfüllt sein? Welche weiteren Beweise wären erreichbar? Welche Erklärung passt zu den gesicherten Umständen? Eine solche Prüfung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie einen Teil des Geschehens einräumen.

Gute Verteidigung verlangt kein Bekenntnis zu vollständiger Unschuld. Wer Verantwortung übernehmen möchte, braucht ebenfalls eine verlässliche Einschätzung: Für welchen tatsächlichen Beitrag, mit welchem rechtlichen Gewicht und mit welchen Folgen? Ein Mensch kann etwas getan haben und dennoch mit einem überzogenen Vorwurf, unzutreffenden Einzelheiten oder einer unangemessenen Rechtsfolge konfrontiert sein. Die Prüfung bleibt deshalb notwendig, auch wenn das Ziel kein Freispruch ist.

Zur Arbeit gehören außerdem die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten, die Vorbereitung von Anträgen und die Entscheidung, welche Informationen wann in das Verfahren eingebracht werden. Nicht jede Tätigkeit führt zu einem sichtbaren Schriftsatz. Ein Gespräch über einen Einstellungsweg, die Prüfung eines Gutachtens oder der begründete Rat, eine Erklärung noch zurückzustellen, kann für den weiteren Verlauf bedeutsam sein.

Verteidigung kann Beweise prüfen und Möglichkeiten eröffnen; sie kann ein Ergebnis nicht frei bestimmen. Über bestimmte Verfahrensschritte entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht. Eine seriöse Einschätzung benennt deshalb auch Hindernisse und unsichere Punkte. Sie unterscheidet zwischen einer rechtlichen Möglichkeit, einer vertretbaren Prognose und einem bereits erreichten Ergebnis.

Wann die persönliche Lebenslage mit auf den Tisch gehört

Eine Strafe ist nicht immer die einzige oder wichtigste Sorge. Für Sie kann die Fahrerlaubnis beruflich entscheidend sein. Vielleicht hängen Aufenthaltsrechte, eine berufliche Zulassung oder die Betreuung eines Kindes an der Entwicklung des Verfahrens. Solche Folgen lassen sich nicht allein aus der Bezeichnung des Tatvorwurfs ablesen. Sie gehören früh ins Gespräch, damit die strafrechtliche Beratung die richtigen Fragen stellt und erforderlichenfalls weitere Fachberatung einbezieht.

Erklären Sie daher Ihr Ziel mit eigenen Worten. „Ich möchte meine Ausbildung fortsetzen“ enthält andere Informationen als „Bitte holen Sie das Beste heraus“. Auch der Wunsch nach einem möglichst raschen Abschluss ist legitim. Er muss aber gegen mögliche Vorteile einer gründlicheren Beweisklärung abgewogen werden. Die Verteidigung kann diesen Zielkonflikt nur besprechen, wenn sie ihn kennt.

Besondere Eile besteht insbesondere bei Freiheitsentziehung, einer laufenden Rechtsmittelfrist, anstehenden Vernehmungen oder einem kurzfristigen Gerichtstermin. Nennen Sie einen solchen Anlass schon bei der ersten Kontaktaufnahme. Eine Kanzlei muss beurteilen können, ob sie rechtzeitig tätig werden kann. Verschweigen Sie eine kurze Frist nicht aus Sorge, mit der Anfrage ungelegen zu kommen.

Fachliche Eignung verständlich prüfen

Ein sinnvoller Ausgangspunkt ist, ob die angefragte Person tatsächlich als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen ist. Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis ermöglicht diese Überprüfung. Es ist ein Verzeichnis der Zulassung, keine Rangliste der besten Verteidiger.[16.3]

Für die weitere Auswahl können Sie nach der tatsächlichen Beschäftigung mit Strafverfahren und dem einschlägigen Vorwurfsbereich fragen. Ein Fachanwaltstitel kann ein nachvollziehbarer Hinweis auf nachgewiesene besondere Kenntnisse und Erfahrungen sein. Er garantiert keinen Ausgang, und aus seinem Fehlen folgt für sich genommen keine fehlende Eignung. Auch andere konkrete Erfahrungen und die Bereitschaft, Besonderheiten gründlich zu bearbeiten, können für die Auswahl erheblich sein.[16.4]

Fragen Sie außerdem, wer Ihre Sache tatsächlich bearbeiten wird. Führt die angefragte Person das Erstgespräch, prüft sie die Akte und nimmt sie Gerichtstermine selbst wahr? Wird im Team gearbeitet, und wie sind Zuständigkeiten geregelt? Eine größere Kanzlei kann Arbeit verteilen; eine kleinere Kanzlei kann kurze Wege bieten. Entscheidend ist, ob das vereinbarte Vorgehen zu Ihrem Verfahren passt und zuverlässig organisiert ist.

Räumliche Nähe ist ein praktischer Gesichtspunkt, aber kein vollständiger Qualitätsmaßstab. Bei häufigen Besprechungen oder Haftbesuchen können Anreise und Verfügbarkeit wichtig sein. Bei spezialisierten Fragen kann besondere Erfahrung an anderer Stelle ins Gewicht fallen. Lassen Sie sich die Organisation und mögliche Reisekosten erklären, statt aus einer Postleitzahl auf die Qualität zu schließen.

Internetbewertungen können Hinweise darauf geben, wie einzelne Personen einen Kontakt erlebt haben. Sie zeigen regelmäßig nicht die vollständige Akte, die Ausgangslage oder die erreichbaren Alternativen. Auch veröffentlichte Erfolge erlauben ohne diesen Zusammenhang keinen verlässlichen Vergleich. Eine fundierte Auswahl braucht mehr als die größte Zahl von Sternen oder besonders entschlossene Werbesätze.

Das erste Gespräch als beiderseitige Klärung

Sie müssen Ihre Geschichte nicht schon vor dem ersten Telefonat in eine perfekte juristische Form bringen. Nützlich sind zunächst Name, erreichbare Kontaktdaten, die beteiligte Behörde, ein Aktenzeichen und das aktuelle Schreiben. Hinzu kommen konkrete Termine, bekannte Zustellungen und die Information, ob bereits eine andere Verteidigung tätig ist.

Bevor Sie besonders sensible Unterlagen versenden, klären Sie den geeigneten Übermittlungsweg und ob die Kanzlei die Sache überhaupt übernehmen kann. Zur Prüfung möglicher Interessenkonflikte kann sie Namen weiterer Beteiligter benötigen. Eine solche Nachfrage dient nicht der Neugier, sondern kann für die Zulässigkeit der Mandatsannahme entscheidend sein.[16.5]

Ordnen Sie Ihre Darstellung anschließend in drei Ebenen: Was haben Sie selbst wahrgenommen? Was haben andere Ihnen berichtet? Was vermuten Sie? Diese Trennung macht Informationen belastbarer. Eine unsichere Erinnerung sollte unsicher bleiben dürfen. Ergänzen Sie eine Lücke nicht deshalb, weil der Gesprächspartner eine genaue Antwort erwartet.

Bringen Sie auch Umstände zur Sprache, die Ihnen unangenehm erscheinen. Die Verteidigung kann Sie besser beraten, wenn sie nicht erst durch die Akte von bereits geführten Gesprächen, verschickten Nachrichten oder belastenden Tatsachen erfährt. Das ist keine Aufforderung, sich gegenüber Ermittlungsbehörden zu äußern. Das vertrauliche anwaltliche Gespräch und eine Einlassung im Verfahren sind unterschiedliche Situationen.

Zu einem brauchbaren Erstgespräch gehören am Ende zumindest ein vorläufiges Bild der Lage und ein verständlicher nächster Schritt. Welche Unterlagen fehlen? Wird Akteneinsicht beantragt? Ist vor einem Termin etwas zu veranlassen? Wann kann eine weitere Einschätzung erfolgen? Eine vorläufige Antwort darf offenbleiben, wenn die notwendige Grundlage fehlt. Sie sollte aber benennen, wodurch die offene Frage geklärt werden kann.

Vereinbaren Sie den Auftrag so, dass Sie seine Reichweite verstehen. Eine Beratung zur Bedeutung einer Vorladung, die Einsicht in eine Akte mit anschließender Besprechung und die umfassende Verteidigung im Ermittlungsverfahren sind unterschiedliche Aufgaben. Falls zunächst nur eine abgegrenzte Prüfung vereinbart wird, muss geklärt sein, ob die Kanzlei bereits nach außen tätig wird und wer zwischenzeitlich neue Schreiben und Termine bearbeitet. Die Grenze des Auftrags darf nicht dazu führen, dass beide Seiten stillschweigend von einer Zuständigkeit der jeweils anderen ausgehen.

Auch Ihre eigene Vorbereitung kann überschaubar bleiben. Schreiben Sie vor dem Gespräch die drei Fragen auf, die für Sie am meisten zählen. Legen Sie die dazugehörigen Unterlagen bereit. Wenn sich weitere Fragen erst während des Gesprächs ergeben, müssen Sie nicht jede sofort abschließend entscheiden. Bitten Sie um eine kurze Ordnung nach Dringlichkeit: Was ist heute erforderlich, was nach Akteneinsicht, und was kann später geklärt werden? So wird aus einer bedrängenden Gesamtaufgabe eine verständliche Folge von Entscheidungen, ohne mögliche Risiken zu übergehen.

Vertraulichkeit und die Beteiligung Angehöriger

Rechtsanwälte unterliegen einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Daneben bestehen gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte für beruflich anvertraute oder bekannt gewordene Informationen. Diese Schutzregeln ermöglichen ein offenes Gespräch über die Verteidigung. Sie sind jedoch kein pauschaler Freibrief für beliebige Gegenstände, Kommunikation mit Dritten oder geplante rechtswidrige Handlungen.[16.6]

Wenn Sie möchten, dass ein Angehöriger an einer Besprechung teilnimmt, sagen Sie das ausdrücklich. Überlegen Sie vorher, ob Sie in seiner Anwesenheit wirklich alles ansprechen können. Manchmal ist es sinnvoll, einen Teil des Gesprächs allein zu führen und organisatorische Fragen anschließend gemeinsam zu besprechen. Das kann für alle Beteiligten entlastender sein als ein Gespräch, in dem zentrale Punkte aus Rücksicht ungesagt bleiben.

Zahlt eine andere Person die Rechnung, wird sie dadurch nicht automatisch zur Entscheidungsperson für Ihre Verteidigung. Klären Sie, wer Mandant ist, wer Kosten übernimmt und welche Informationen mit wem geteilt werden dürfen. Eine verständliche Vereinbarung verhindert, dass finanzieller Beistand später mit einem Anspruch auf sämtliche Gesprächsinhalte verwechselt wird.

Besonders sorgfältig ist die Situation, wenn Angehörige zugleich mögliche Zeugen oder selbst Beschuldigte sind. Ein Verteidiger darf nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen; innerhalb desselben Verfahrens gilt das Verbot auch bei verschiedenen Taten. Zusätzlich können berufsrechtliche Interessenkollisionen bestehen. Eine gemeinsame Geschichte macht die Interessen rechtlich nicht identisch.[16.7]

Eine Arbeitsgrundlage, die übersichtlich bleibt

Verabreden Sie, wie neue Unterlagen eingehen sollen. Eine chronologische Sammlung mit Datum und kurzer Inhaltsangabe lässt sich leichter bearbeiten als zahlreiche Nachrichten mit wechselnden Betreffzeilen. Senden Sie Unterlagen vollständig, einschließlich Anhängen und gegebenenfalls Zustellumschlägen. Markierungen oder Erläuterungen sollten von Originalen unterscheidbar bleiben.

Für längere Verfahren hilft eine knappe eigene Übersicht: wichtige Ereignisse, erhaltene Schreiben, anstehende Termine und offene Fragen. Eine solche Übersicht soll das Gedächtnis entlasten. Sie muss kein zweites Aktenwerk werden. Ausführliche rechtliche Argumentationen aus Internetforen sind meist weniger hilfreich als der präzise Hinweis auf einen bislang übersehenen tatsächlichen Umstand.

Stimmen Sie eigene Ermittlungsbemühungen ab. Wenn eine Person möglicherweise entlastend aussagen kann, übermitteln Sie deren Namen und den Grund Ihrer Vermutung. Versuchen Sie nicht, eine passende Aussage zu entwickeln oder Erinnerungslücken gemeinsam zu schließen. Die rechtmäßige Sicherung von Informationen und Grenzen direkter Kontakte sind in Kapitel 8 dargestellt.

Die Kanzlei sollte wissen, wie sie Sie zuverlässig und diskret erreicht. Ein beruflich genutztes E-Mail-Postfach, das mehrere Beschäftigte lesen können, ist möglicherweise ungeeignet. Gleiches gilt für einen gemeinsam genutzten Messengerzugang. Klären Sie, ob eine Nachricht nur einen Rückrufwunsch enthalten soll oder ob verfahrensbezogene Informationen über den vereinbarten Kanal mitgeteilt werden können.

Entscheidungen nachvollziehbar treffen

Eine Verteidigungsstrategie ist kein starrer Plan, der nach dem ersten Gespräch für immer feststeht. Neue Aussagen, ein Gutachten oder die Haltung der Staatsanwaltschaft können eine Anpassung erfordern. Fragen Sie bei einer geänderten Empfehlung nach dem Grund. Eine sachlich erklärte Kursänderung kann Ausdruck sorgfältiger Prüfung sein.

Besonders bedeutsame Entscheidungen sollten Sie verstanden haben, bevor Sie zustimmen: eine Einlassung, ein Geständnis, eine Zustimmung zu einem bestimmten Einstellungsweg oder eine Rechtsmittelrücknahme. Fragen Sie, welche Alternative besteht und welchen Nachteil sie haben kann. Falls Ihnen die Erklärung zu schnell oder zu technisch erscheint, bitten Sie um eine einfachere Darstellung. Das ist Teil der Zusammenarbeit.

Fiktives Beispiel: Eine Beschuldigte möchte sofort einen Teilbetrag erstatten, weil sie einen Fehler einräumt. Ihr Verteidiger prüft zunächst, wem gegenüber gezahlt werden soll, welcher Anspruch im Raum steht und wie die Zahlung einzuordnen wäre. Es geht dabei weder darum, Verantwortung zu verhindern, noch darum, jede Zahlung automatisch als Schuldeingeständnis zu behandeln. Es geht um die Bedeutung dieser konkreten Handlung im konkreten Verfahren.

Anwaltliche Unabhängigkeit bedeutet auch, dass die Verteidigung nicht jede gewünschte Maßnahme befürworten muss. Sie darf keine unwahren Tatsachen verbreiten und keine rechtswidrige Einflussnahme organisieren. Ein begründetes Nein zu einer solchen Forderung ist mit engagierter Interessenvertretung vereinbar.[16.8]

Erreichbarkeit und Unzufriedenheit ansprechen

Vereinbaren Sie eine realistische Kommunikation. Wann erfolgt ein Rückruf? Wie werden dringende Fristen gekennzeichnet? Wer ist bei Abwesenheit zuständig? Wie erfahren Sie, wenn sich im Verfahren etwas Wesentliches ändert? Eine klare Absprache ist nützlicher als die unausgesprochene Erwartung, jede Nachricht müsse binnen weniger Minuten beantwortet werden.

Umgekehrt müssen erhebliche Fragen nicht endlos offenbleiben. Wenn Sie trotz konkreter Nachfragen nicht wissen, ob eine wichtige Frist gewahrt wurde oder ein Gerichtstermin vorbereitet ist, sprechen Sie das ausdrücklich an. Beschreiben Sie den Anlass und die benötigte Auskunft. Eine sachliche Nachfrage lässt sich leichter beantworten als die pauschale Vermutung, es geschehe überhaupt nichts.

Nicht jede abweichende Einschätzung ist ein Vertrauensbruch. Vielleicht beurteilen Sie eine Zeugenaussage anders oder wünschen einen Antrag, den die Verteidigung für nachteilig hält. Lassen Sie sich die Gründe erklären. Bleiben grundlegende Zweifel, kann eine unabhängige Zweitberatung helfen. Klären Sie dabei deren Umfang und Kosten sowie die benötigten Unterlagen.

Ein Wechsel kann möglich und sinnvoll sein, muss aber organisiert werden. Eine laufende Frist oder ein anstehender Termin verschwindet dadurch nicht. Für gerichtlich bestellte Verteidiger gelten besondere Voraussetzungen; sie werden im folgenden Kapitel erläutert. Das Ziel bleibt in jeder Konstellation eine handlungsfähige Verteidigung, bei der Sie wissen, wer welche Aufgabe übernimmt und warum der nächste Schritt erfolgt.

Anmerkungen zu Kapitel 16

[16.1] § 137 Abs. 1 StPO. Gesetz. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle

[16.2] § 147 Abs. 1–3 StPO. Die Darstellung der praktischen Aktenanalyse beschreibt redaktionell die Funktion der Verteidigung, keine Erfolgsgarantie. Gesetz. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle

[16.3] Bundesrechtsanwaltskammer, „Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis“, Erläuterung des Verzeichniszwecks. BRAK. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle

[16.4] § 43c Abs. 1 und 2 BRAO, besondere Kenntnisse und Erfahrungen sowie Entscheidung der Rechtsanwaltskammer. Die Gewichtung bei der Auswahl ist eine praktische Einschätzung. Gesetz. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle

[16.5] § 43a Abs. 4 BRAO. Gesetz. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle

[16.6] § 43a Abs. 2 BRAO; § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 StPO. Verschwiegenheit, Zeugnisverweigerung. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle

[16.7] § 146 StPO und § 43a Abs. 4 BRAO. Mehrfachverteidigung, Interessenkollision. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle

[16.8] § 43a Abs. 1 und 3 BRAO. Gesetz. Geprüft am 07.09.2026. Zur Textstelle

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