§ 184i StGB erfasst eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise, durch die sich die andere Person belästigt fühlt. Maßgeblich sind Körperstelle, Art, Intensität, Dauer und Situation. Die Vorschrift gilt nur, wenn kein anderer Sexualtatbestand die Tat mit schwererer Strafe bedroht.
Das Wichtigste in Kürze
- Erforderlich ist körperliche Berührung.
- Die sexuelle Bestimmung ergibt sich aus Handlung und Kontext.
- Die Berührung muss die andere Person belästigen.
- Grundsätzlich ist ein Strafantrag erforderlich.
Körperkontakt unterhalb anderer Sexualtatbestände
§ 184i Absatz 1 setzt voraus, dass eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt wird. Die Norm ist subsidiär, wenn derselbe Vorgang nach einer anderen Vorschrift des Sexualstrafrechts schwerer bestraft wird.
Absatz 2 nennt gemeinschaftliche Begehung als Regelbeispiel eines besonders schweren Falls. Nach Absatz 3 wird die Tat grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt, sofern die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Der BGH stellt für die sexuelle Bestimmung auf eine Gesamtbewertung von Berührung und Umständen ab.
Berührung und Kontext genau feststellen
Tatort, Dauer, Körperstelle, Bewegungsablauf, Äußerungen, Gedränge und mögliche Zeugen sollten präzise rekonstruiert werden. Videoaufnahmen können entscheidend sein und sollten frühzeitig gesichert werden, bevor Speicherfristen ablaufen.
Die Verteidigung muss körperliche Berührung, sexuelle Bestimmung, Belästigung und Vorsatz getrennt prüfen. Ein pauschales Bestreiten oder eine vorschnelle Entschuldigung kann wichtige Differenzierungen überdecken.
- Video- und Zeugendaten früh sichern.
- Bewegungsablauf und räumliche Situation dokumentieren.
- Strafantrag und Fristen aus der Akte prüfen.
- Keine direkte Kontaktaufnahme zur betroffenen Person.
Ungeschicklichkeit, Grenzverletzung und Vorsatz unterscheiden
Nicht jede unerwünschte Berührung ist sexuell bestimmt; umgekehrt kann auch eine kurze Berührung je nach Körperstelle und Kontext den Tatbestand erfüllen. Fehlende öffentliche Reaktion der betroffenen Person schließt Belästigung nicht aus.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 17. August 2026. Arbeits-, hochschul- oder disziplinarrechtliche Folgen können unabhängig vom Strafverfahren entstehen.
Häufige Folgefragen
Ist jede Berührung am Gesäß strafbar?
Nicht schematisch. Körperstelle, Art, Intensität, Umstände und Vorsatz bestimmen die sexuelle Einordnung.
Braucht es einen Strafantrag?
Grundsätzlich ja; bei besonderem öffentlichen Interesse kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag einschreiten.
Was gilt im Gedränge?
Unbeabsichtigter Kontakt erfüllt den Vorsatztatbestand nicht; der konkrete Bewegungsablauf muss geprüft werden.
Amtliche Quellen
Sexualstrafrecht: Tatvorwürfe und Verteidigungsfragen
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