Ein Wissensportal von Rechtsanwalt Markus Chilcott

Bundesweit tätige Strafverteidigerkanzlei
Verteidiger, Mandat & Kosten

Pflichtverteidiger bei Untersuchungshaft: Wann muss die Bestellung erfolgen?

Notwendige Verteidigung bei richterlicher Vorführung und Haftvollzug, Verteidigerwahl und Vorgehen bei kurzfristiger Bereitschaftsbeiordnung.

Kurzantwort

Wird ein Beschuldigter einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorgeführt, liegt notwendige Verteidigung vor. Spätestens nach Vollstreckung von Untersuchungshaft muss unverzüglich ein Verteidiger bestellt werden. Der Beschuldigte darf grundsätzlich eine bestimmte geeignete Person benennen; Zeitdruck beseitigt das Auswahlrecht nicht vollständig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Haftvorführung und Haftvollzug lösen notwendige Verteidigung aus.
  • Der Verteidigerwunsch ist grundsätzlich zu berücksichtigen.
  • Eine kurzfristige Bestellung kann später überprüft oder gewechselt werden.
  • Pflichtverteidigung ist nicht automatisch kostenfrei.

Zeitpunkt der notwendigen Verteidigung

§ 140 Absatz 1 Nummern 4 und 5 StPO erfasst Vorführung zur Haftentscheidung und Freiheitsentzug aufgrund richterlicher Anordnung. §§ 141 und 142 regeln Zeitpunkt und Auswahl der Bestellung.

Der Beschuldigte soll Gelegenheit erhalten, einen Verteidiger zu bezeichnen. Ist sofortiges Handeln nötig und niemand erreichbar, kann eine kurzfristige Bestellung erfolgen; Fürsorge- und Dokumentationspflichten bleiben bestehen.

Auswahl und Erreichbarkeit des Wunschverteidigers

Der Wunsch sollte mit vollständigem Namen und Kontaktdaten eindeutig erklärt und dokumentiert werden. Die Erreichbarkeit kann durch Verteidigernotdienst oder Kanzleikontakt geklärt werden.

Nach der ersten Entscheidung ist zu prüfen, ob die Auswahl ordnungsgemäß war, das Vertrauensverhältnis funktioniert und ein gesetzlicher Wechselgrund vorliegt. Ein bloßer Geschmackswechsel genügt nicht immer.

  • Wunschverteidiger sofort eindeutig benennen.
  • Kontaktversuche dokumentieren lassen.
  • Vor Sacheinlassung vertrauliche Beratung verlangen.
  • Bestellung und möglichen Wechsel später anhand § 143a prüfen.

Spätere Überprüfung der Bestellung

Aus Zeitdruck darf nicht vorschnell auf Verteidigerkonsultation verzichtet werden. Zugleich sollte die Haftentscheidung nicht durch ungeklärte Zuständigkeitsfragen unnötig verzögert werden.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 12. August 2026. Bestellung, Wechsel und Kosten richten sich nach der konkreten Verfahrenslage.

Häufige Folgefragen

Kann das Gericht irgendeinen Anwalt bestellen?

Es muss den geäußerten Verteidigerwunsch grundsätzlich berücksichtigen, soweit keine wichtigen Gründe entgegenstehen.

Zahlt der Staat den Pflichtverteidiger endgültig?

Die Vergütung wird zunächst aus der Staatskasse gezahlt; bei Verurteilung können Kosten auferlegt werden.

Kann ich später wechseln?

Ja, wenn die Voraussetzungen des § 143a StPO oder eine einvernehmliche gesetzliche Wechselmöglichkeit vorliegen.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 140 StPO - Notwendige VerteidigungAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 141 StPO - Zeitpunkt der BestellungAmtliche Quelle ↗
  3. 03§ 142 StPO - BestellungsverfahrenAmtliche Quelle ↗
  4. 04§ 143a StPO - VerteidigerwechselAmtliche Quelle ↗
Zum Thema weiterlesen

Untersuchungshaft: Haftbefehl, Haftprüfung und Rechte

Was kann ich gegen einen Haftbefehl unternehmen und welche Rechte habe ich in Untersuchungshaft?

Alle 23 Ratgeber im Zusammenhang ansehen
Kontakt zur herausgebenden Kanzlei

Wenn es um Ihren Fall geht, zählt die konkrete Prüfung.

Die Kanzlei Chilcott übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. In akuten Situationen können Sie die Kanzlei direkt erreichen.

040 22 8686 60024 Stunden erreichbar · bundesweit tätig