Widersetzen Sie sich nicht körperlich, nennen Sie die notwendigen Personalien und schweigen Sie zum Vorwurf. Verlangen Sie unverzüglich Kontakt zu einem Strafverteidiger. Ohne Freilassung muss eine festgenommene Person unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, einem Richter vorgeführt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Zur Sache besteht auch in der Festnahmesituation ein umfassendes Schweigerecht.
- Der Grund der Festnahme und wesentliche Rechte müssen verständlich mitgeteilt werden.
- Eine Vertrauensperson kann grundsätzlich benachrichtigt werden, soweit der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird.
- Über weitere Haft entscheidet ein Richter, nicht die Polizei allein.
Vorläufige Festnahme und Haftbefehl
§ 127 StPO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine vorläufige Festnahme, etwa beim Antreffen auf frischer Tat, wenn Fluchtverdacht besteht oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Staatsanwaltschaft und Polizei haben weitere Befugnisse, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen und Gefahr im Verzug besteht.
Eine vorläufige Festnahme ist noch keine Untersuchungshaft. Wird die Person nicht freigelassen, muss sie nach § 128 StPO unverzüglich dem zuständigen Gericht vorgeführt werden. Dort wird über Freilassung, Haftbefehl oder weniger einschneidende Maßnahmen entschieden.
Was Sie sofort tun sollten
Bleiben Sie ruhig und erklären Sie: ‚Ich schweige zur Sache und möchte vor jeder Vernehmung mit einem Verteidiger sprechen.‘ Führen Sie keine informellen Gespräche mit Einsatzkräften oder Mitgefangenen. Angaben, die beiläufig erscheinen, können dokumentiert und in das Verfahren eingeführt werden.
Nach § 114b StPO sind Festgenommene unter anderem über Tatvorwurf, Schweigerecht, Verteidigerkontakt und gerichtliche Überprüfung zu belehren. Wer die Sprache nicht ausreichend versteht, sollte dies sofort deutlich machen und Übersetzung verlangen.
- Keine körperliche Gegenwehr leisten.
- Verteidigerwunsch eindeutig wiederholen und Namen notfalls buchstabieren.
- Medikamente, Erkrankungen und akute gesundheitliche Beschwerden mitteilen.
- Nichts unterschreiben, was nicht verstanden oder geprüft wurde.
Vorbereitung der richterlichen Entscheidung
Für die Haftfrage können feste Wohnung, Arbeit, Familie, Gesundheit und andere Bindungen wichtig sein. Solche Umstände sollten geordnet und belegt vorgetragen werden, ohne unüberlegt zum Tatvorwurf auszusagen. In Fällen notwendiger Verteidigung ist frühzeitig ein Verteidiger zu bestellen.
Dies sind allgemeine Hinweise mit Rechtsstand 7. August 2026, keine individuelle Haftberatung. Bei Freiheitsentzug zählt eine sofortige Prüfung der konkreten Akten und Haftgründe.
Häufige Folgefragen
Darf ich jemanden anrufen?
Sie dürfen Verteidigerkontakt verlangen. Außerdem ist grundsätzlich die Benachrichtigung eines Angehörigen oder einer Vertrauensperson vorgesehen; bei Gefährdung des Untersuchungszwecks kann sie zunächst eingeschränkt werden.
Muss ich an einer Vernehmung teilnehmen?
Sie müssen eine rechtmäßige Freiheitsentziehung und Vorführung dulden, aber nicht zur Sache aussagen. Der Wunsch, zuerst mit einem Verteidiger zu sprechen, sollte klar erklärt werden.
Was passiert beim Haftrichter?
Das Gericht eröffnet den Vorwurf, hört den Beschuldigten an und prüft insbesondere dringenden Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit. Schweigen zur Sache bleibt möglich.
Amtliche Quellen
Untersuchungshaft: Haftbefehl, Haftprüfung und Rechte
Was kann ich gegen einen Haftbefehl unternehmen und welche Rechte habe ich in Untersuchungshaft?
Alle 23 Ratgeber im Zusammenhang ansehen