Ein inhaftierter Beschuldigter kann grundsätzlich jederzeit gerichtliche Haftprüfung beantragen. Wird eine mündliche Verhandlung verlangt, soll sie unverzüglich und ohne Zustimmung des Beschuldigten nicht später als zwei Wochen nach Antragseingang stattfinden. Geprüft werden Tatverdacht, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit und mildere Mittel.
Das Wichtigste in Kürze
- Haftprüfung ist der unmittelbare Rechtsbehelf beim Haftgericht.
- Eine mündliche Verhandlung kann ausdrücklich beantragt werden.
- Aktenkenntnis und ein konkretes Haftverschonungskonzept sind entscheidend.
- Nach einer mündlichen Prüfung bestehen zeitliche Begrenzungen für Wiederholungsanträge.
Antrag, Frist und Gegenstand
§ 117 StPO gewährleistet während der Untersuchungshaft die jederzeitige Haftprüfung. §§ 118 und 118a regeln Verfahren, mündliche Verhandlung, persönliche Vorführung und mögliche Beweiserhebungen.
Das Gericht prüft nicht nur den Haftgrund. Auch dringender Tatverdacht, Verhältnismäßigkeit, Dauer und Außervollzugsetzung gehören zur Entscheidung. Haftprüfung und Haftbeschwerde können nicht beliebig gleichzeitig betrieben werden.
Den Termin wirksam vorbereiten
Vor dem Termin werden Haftakte, neue Ermittlungen und persönliche Haftalternativen ausgewertet. Zeugen oder Unterlagen können angeboten werden, wenn sie für Tatverdacht oder Haftgrund unmittelbar erheblich sind.
Der Beschuldigte sollte vorab entscheiden, ob er nur zu persönlichen Verhältnissen oder auch zur Sache spricht. Ein Haftprüfungstermin ist kein risikofreier Ersatz für eine vorbereitete Einlassung.
- Mündliche Verhandlung ausdrücklich beantragen.
- Aktuellen Aktenstand vollständig prüfen.
- Haftalternativen schriftlich und konkret vorbereiten.
- Äußerungsstrategie vor dem Termin festlegen.
Entscheidung und weitere Kontrolle
Ein unvorbereiteter Termin kann belastende Tatsachen verfestigen. Pauschale Versprechen ersetzen keine belegbaren Bindungen oder kontrollierbaren Auflagen.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 12. August 2026. Rechtsbehelf und Vortrag müssen auf den aktuellen Haftbefehl zugeschnitten werden.
Häufige Folgefragen
Muss ich bei der Haftprüfung anwesend sein?
Für die mündliche Haftprüfung sieht § 118a StPO grundsätzlich persönliche Anwesenheit vor; gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Wann findet der Termin statt?
Er soll unverzüglich und ohne Zustimmung des Beschuldigten nicht später als zwei Wochen nach Antragseingang stattfinden.
Kann das Gericht nur Auflagen anordnen?
Es kann den Haftbefehl aufheben, aufrechterhalten oder seinen Vollzug unter geeigneten Maßnahmen aussetzen.
Amtliche Quellen
Untersuchungshaft: Haftbefehl, Haftprüfung und Rechte
Was kann ich gegen einen Haftbefehl unternehmen und welche Rechte habe ich in Untersuchungshaft?
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