Aussagekonstanz bedeutet nicht wortgleiche Wiederholung. Verglichen werden Kerngeschehen, markante Einzelheiten, Ergänzungen, Auslassungen und Widersprüche unter Berücksichtigung von Zeitablauf, Befragungsweise, Aktenkenntnis und Gesprächen. Sowohl auffällige Wechsel als auch künstlich starre Wiederholungen können erklärungsbedürftig sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Kern- und Randdetails haben unterschiedliches Gewicht.
- Neue Details sind nicht automatisch erfunden, müssen aber in ihrer Entstehung erklärt werden.
- Aktenwissen und wiederholte Befragung können scheinbare Konstanz erzeugen.
- Der Vergleich braucht möglichst genaue frühere Aussagefassungen.
Was Aussagekonstanz wirklich misst
Die StPO enthält kein starres Konstanzkriterium. Nach § 261 StPO gehört die Entwicklung einer Aussage zur freien Beweiswürdigung; bei zentraler Bedeutung muss das Urteil nach § 267 StPO die tragenden Erwägungen nachvollziehbar darstellen.
Der BGH verlangt in Aussage-gegen-Aussage-Lagen eine besonders sorgfältige Gesamtschau. Einzelne Abweichungen dürfen weder isoliert zum Lügenbeweis noch ohne Erklärung für bedeutungslos erklärt werden.
Einfluss von Zeit und Fremdinformation
Eine belastbare Synopse notiert für jede Aussage Datum, befragende Person, freien Bericht, Nachfragen, Vorhalte und Wortlaut zum jeweiligen Thema. Erst danach wird zwischen stabilen Kernelementen, plausiblen Erinnerungslücken und qualitativen Änderungen unterschieden.
Zu erfassen sind außerdem Therapie, Gespräche, Medien, Akteneinsicht und Vorbereitung. Solche Einflüsse beweisen keine Falschaussage, können aber erklären, warum Formulierungen oder Details später anders erscheinen.
- Alle Aussagefassungen chronologisch ordnen.
- Freie Berichte und gelenkte Antworten markieren.
- Kern, Rand und neue Details getrennt vergleichen.
- Fremdinformationen und Erinnerungseinflüsse dokumentieren.
Chronologische Prüfung statt Schlagwort
Eine tabellarische Zählung von Übereinstimmungen ersetzt keine inhaltliche Analyse. Ebenso wenig darf eine frühere Aussage nur aus einer späteren Zusammenfassung rekonstruiert werden.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 10. August 2026. Aussagekonstanz ist nur ein Teil der Gesamtwürdigung und verlangt die vollständigen Originalquellen.
Häufige Folgefragen
Muss eine wahre Aussage immer gleich bleiben?
Nein. Normale Erinnerung verändert Randdetails. Entscheidend sind Art, Bedeutung und nachvollziehbare Ursache der Abweichungen.
Ist wortgleiche Wiederholung besonders glaubhaft?
Nicht zwingend. Sie kann auch aus Vorbereitung, Protokollkenntnis oder häufigem Wiederholen entstehen.
Wer erstellt den Vergleich?
Gericht und Verfahrensbeteiligte würdigen die Aussagen; bei besonderen psychologischen Fragen kann sachverständige Hilfe erforderlich sein.
Amtliche Quellen
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