Vor der Vernehmung wird der Zeuge zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Eine mögliche Vereidigung ist ebenfalls zu erläutern. Die Belehrung soll die Aussagepflicht verdeutlichen, macht eine Aussage aber weder automatisch glaubhaft noch ersetzt sie Belehrungen über Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte.
Das Wichtigste in Kürze
- Wahrheitspflicht erfasst auch bewusstes Weglassen wesentlicher Tatsachen.
- § 57 steht neben den Belehrungen nach §§ 52 und 55.
- Die Form muss Bedeutung und mögliche Strafbarkeit verständlich vermitteln.
- Belehrung ist kein Gütesiegel für die Richtigkeit der Aussage.
Zeugen müssen Wahrheitspflicht und Aussagefolgen verstehen
§ 57 StPO verlangt vor der Vernehmung die Ermahnung zur Wahrheit und den Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen unrichtiger oder unvollständiger Aussagen. Bei möglicher Vereidigung wird zusätzlich über Bedeutung und Folgen des Eides belehrt. Die Pflicht gilt für Angaben zur Sache und grundsätzlich auch für Angaben zur Person.
Bestehen Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechte, müssen die speziellen Belehrungen nach §§ 52 Absatz 3 und 55 Absatz 2 hinzukommen. Wird aus einem Zeugen ein Beschuldigter, darf die Zeugenbelehrung nicht fortwirken; die Befragung ist zu beenden und eine Beschuldigtenbelehrung erforderlich.
Belehrungen, Sprache und Rollenwechsel im Protokoll sichern
Die Verteidigung notiert Wortlaut, Zeitpunkt, Dolmetschung und Reaktionen des Zeugen. Bei erkennbarer Eigenbelastungsgefahr wird geklärt, ob § 55 erklärt wurde. Bei Rollenwechsel wird darauf geachtet, dass keine weiteren Antworten unter der unzutreffenden Zeugenpflicht erfolgen.
In der Befragung werden Wahrnehmung, Erinnerung und mögliche Fehlerquellen geprüft. Der Hinweis auf Wahrheitspflicht ersetzt weder aussagepsychologische Analyse noch die Kontrolle durch objektive Beweise, frühere Aussagen und belastbare Zeitdaten.
- Belehrungswortlaut und Zeitpunkt notieren.
- Spezielle Weigerungsrechte abgleichen.
- Rollenwechsel sofort thematisieren.
- Aussage unabhängig auf Belastbarkeit prüfen.
Drohende Strafbarkeit darf nicht als Druck zu einer bestimmten Aussage eingesetzt werden
Eine aggressive Erinnerung an Falschaussagedelikte kann einen unsicheren Zeugen zu Anpassung statt Erinnerung verleiten. Umgekehrt darf eine fehlende Belehrung nicht ohne Prüfung mit einem automatischen Verwertungsverbot gleichgesetzt werden; Schutzrichtung und konkrete Auswirkung sind entscheidend.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 29. August 2026. Belehrungsart, Zeugenstatus, Sprachverständnis und konkrete Vernehmungssituation bestimmen die Rechtsfolgen.
Häufige Folgefragen
Muss ein Zeuge alles sagen?
Er muss vollständig und wahrheitsgemäß aussagen, soweit kein gesetzliches Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht greift.
Ist eine unvollständige Aussage strafbar?
Bewusstes Verschweigen wesentlicher Tatsachen kann eine falsche Aussage darstellen. Irrtum und Erinnerungslücke sind davon zu unterscheiden.
Macht die Belehrung die Aussage glaubwürdiger?
Nein. Sie verdeutlicht Pflichten, ersetzt aber keine Beweiswürdigung.
Amtliche Quellen
Zeugenbeweis im Strafverfahren
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