Nach § 79 StPO kann das Gericht den Sachverständigen nach Erstattung des Gutachtens vereidigen; regelmäßig ist das eine Ermessensentscheidung. Allgemein vereidigte Sachverständige können sich auf ihren bestehenden Eid berufen. Der Eid betrifft Unparteilichkeit und gewissenhafte Erstattung, macht ein Gutachten aber weder automatisch richtig noch unangreifbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Vereidigung ist nicht der gesetzliche Regelfall jedes Gutachtens.
- Das Gericht entscheidet nach Ermessen.
- Der Eid wird grundsätzlich nach der Erstattung geleistet.
- Methodik und Tatsachengrundlage bleiben vollständig prüfbar.
§ 79 StPO regelt eine fakultative Vereidigung
§ 79 Absatz 1 StPO stellt die Vereidigung in das Ermessen des Gerichts. Der Eid wird nach Absatz 2 nach Erstattung des Gutachtens geleistet und bezieht sich auf unparteiische Erstattung nach bestem Wissen und Gewissen.
Ist der Sachverständige für Gutachten dieser Art allgemein vereidigt, genügt nach Absatz 3 die Berufung auf den geleisteten Eid. Unabhängig davon bleiben Auswahl, Ablehnung, fachliche Befragung und richterliche Beweiswürdigung eigenständige Prüfungen.
Besondere Umstände und konkreten Zweck eines Antrags benennen
Ein Antrag erklärt, welche besonderen Umstände eine Vereidigung sachgerecht erscheinen lassen; die bloße Bedeutung des Verfahrens genügt nicht zwingend. Die gerichtliche Entscheidung und eine Berufung auf allgemeinen Eid werden protokolliert.
Die Verteidigung setzt ihre fachliche Prüfung unverändert fort: Auftrag, Daten, Methode, Unsicherheit und mögliche Interessenkonflikte. Der Eid beantwortet keine dieser Sachfragen.
- Allgemeine Vereidigung klären.
- Besondere Umstände konkret benennen.
- Entscheidung protokollieren lassen.
- Fachliche Prüfung unabhängig fortsetzen.
Ein Eid verwandelt keine schwache Methode in sichere Wissenschaft
Laien messen einem vereidigten Gutachten leicht überhöhte Beweiskraft bei. Umgekehrt ist ein nicht vereidigtes Gutachten nicht allein deshalb minderwertig oder unverwertbar.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 31. August 2026. Ob ein Vereidigungsantrag sinnvoll ist, hängt von Umständen und Verfahrensziel ab.
Häufige Folgefragen
Sind Gerichtsgutachter immer vereidigt?
Nein. § 79 sieht eine gerichtliche Ermessensentscheidung und die Möglichkeit allgemeiner Vereidigung vor.
Kann die Verteidigung Vereidigung beantragen?
Ja, sollte aber besondere sachliche Gründe darlegen.
Ist ein vereidigtes Gutachten automatisch wahr?
Nein. Eid und fachliche Richtigkeit sind unterschiedliche Fragen.
Amtliche Quellen
Sachverständigenbeweis im Strafverfahren
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