Die konkrete Sitzordnung leitet der Vorsitzende, sie muss aber wirksame Verteidigung ermöglichen. Angeklagter und Verteidiger müssen während der Verhandlung ausreichend vertraulich kommunizieren können. Sicherheitsmaßnahmen, Dolmetscher oder mehrere Beteiligte dürfen dieses Recht nicht praktisch leerlaufen lassen.
Das Wichtigste in Kürze
- § 137 StPO sichert den Beistand eines Verteidigers in jeder Lage.
- Vertrauliche Kommunikation muss auch im Sitzungssaal praktisch möglich bleiben.
- Der Vorsitzende organisiert Sitzordnung und Sicherheit.
- Bei konkreter Beeinträchtigung sollte früh eine Änderung beantragt und begründet werden.
Verteidigung und Verhandlungsleitung
§ 137 StPO garantiert das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen; § 148 StPO schützt den Verkehr mit dem Verteidiger. Die äußere Ordnung im Sitzungssaal fällt in die Verhandlungs- und Sitzungspolizeigewalt von Vorsitzendem und Gericht.
Es besteht nicht in jeder Konstellation ein Anspruch auf einen bestimmten Möbelplatz. Die Anordnung muss aber Beratung, Wahrnehmung der Beweise und Reaktion auf den Prozessstoff effektiv ermöglichen und verhältnismäßig sein.
Dolmetscher, Haft und mehrere Angeklagte
Bei inhaftierten Angeklagten, mehreren Verteidigern oder Dolmetschern sollte vor Beginn geklärt werden, wie leise Rücksprache, Aktenzugriff und Sicht auf Zeugen oder Bildschirme funktionieren. Technische oder räumliche Barrieren sind konkret zu benennen.
Ein Änderungsantrag sollte nicht nur einen Wunsch äußern, sondern die tatsächliche Verteidigungsbeeinträchtigung erklären. Wird er durch den Vorsitzenden abgelehnt, kann eine Gerichtsentscheidung nach § 238 Absatz 2 StPO zu prüfen sein.
- Kommunikationsbedarf vor Sitzungsbeginn prüfen.
- Sicht-, Hör- und Aktenzugang konkret testen.
- Beeinträchtigung sachlich beschreiben und Änderung beantragen.
- Ablehnung erforderlichenfalls gerichtlich entscheiden lassen.
Antrag auf eine funktionsgerechte Sitzordnung
Ständige öffentliche Zurufe zwischen Angeklagtem und Verteidiger gefährden Vertraulichkeit und Verhandlungsruhe. Andererseits darf Sicherheit nicht pauschal jede unmittelbare Beratung verhindern.
Allgemeine Information zum Rechtsstand 11. August 2026. Die angemessene Sitzordnung hängt von Saal, Sicherheitslage, Dolmetschbedarf und Zahl der Beteiligten ab.
Häufige Folgefragen
Habe ich immer Anspruch auf den Platz direkt neben dem Verteidiger?
Nicht abstrakt auf jeden konkreten Platz. Die Sitzordnung muss aber wirksame und vertrauliche Verteidigung ermöglichen.
Was gilt mit Dolmetscher?
Die Anordnung muss Übersetzung und vertrauliche Kommunikation praktisch miteinander vereinbaren.
Kann ich die Sitzordnung beanstanden?
Ja, wenn sie konkrete Verteidigungsrechte beeinträchtigt; die Maßnahme sollte dann förmlich überprüft werden.
