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Kaution bei Untersuchungshaft: Wie wird eine Sicherheitsleistung bemessen?

Formen, Höhe, Herkunft und Verfall einer Kaution sowie ihre Einbindung in ein tragfähiges Haftverschonungskonzept.

Kurzantwort

Eine Kaution kann bei Fluchtgefahr Teil der Haftverschonung sein. Ihre Höhe muss zur wirtschaftlichen Lage und zum Fluchtanreiz passen; sie darf nicht unerreichbar festgesetzt werden. Möglich sind Geld, Wertpapiere, Pfand oder Bürgschaft geeigneter Personen. Eine Kaution allein genügt nur, wenn sie das konkrete Fluchtrisiko ausreichend mindert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kaution ist ein Sicherungsmittel, kein Kaufpreis für Freiheit.
  • Einkommen, Vermögen und Herkunft der Sicherheit sind relevant.
  • Auch Dritte können unter gesetzlichen Voraussetzungen Sicherheit leisten.
  • Bei Entziehung kann die Sicherheit verfallen.

Zweck, Form und angemessene Höhe

§ 116 Absatz 1 Nummer 4 und § 116a StPO regeln die Sicherheitsleistung. Das Gericht bestimmt Art und Höhe nach dem Sicherungszweck; die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse dürfen nicht ausgeblendet werden.

§ 124 StPO regelt den Verfall, wenn sich der Beschuldigte dem Verfahren oder einer zu erwartenden Freiheitsstrafe entzieht. Bei Wegfall des Sicherungszwecks sind Maßnahmen nach § 123 aufzuheben.

Sicherheit durch Beschuldigte oder Dritte

Vor einem Angebot werden Vermögen, laufende Verpflichtungen und mögliche Drittmittel offen und nachvollziehbar dokumentiert. Bei einer Bürgschaft muss die wirtschaftliche Bedeutung für den Sicherungsgeber erkennbar sein.

Kaution wirkt meist zusammen mit Passabgabe, Meldepflicht und gesicherter Unterkunft. Ein überhöhter Betrag sollte nicht vorschnell akzeptiert, sondern mit konkreten Finanzdaten überprüfbar angegriffen werden.

  • Einkommens- und Vermögensnachweise zusammentragen.
  • Herkunft und Eigentümer der Sicherheit dokumentieren.
  • Kaution mit weiteren Auflagen kombinieren.
  • Verfallsfolgen vor Leistung schriftlich klären.

Rückgabe und Verfallsrisiko

Unklare Geldherkunft kann neue Ermittlungsfragen auslösen. Wer die Sicherheit stellt, muss das Verfallsrisiko verstehen; informelle Nebenabreden sind zu vermeiden.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 12. August 2026. Bemessung und Kombination richten sich nach der individuellen Fluchtprognose.

Häufige Folgefragen

Gibt es feste Kautionsbeträge?

Nein. Die Höhe richtet sich nach Fluchtrisiko, Straferwartung und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Kann meine Familie zahlen?

Ja, Dritte können Sicherheit leisten. Ihre Beziehung und wirtschaftliche Belastung können für die Sicherungswirkung wichtig sein.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Wenn der Sicherungszweck entfällt und kein Verfall eingetreten ist, sind die Sicherungsmaßnahmen aufzuheben.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 116a StPO - SicherheitsleistungAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 123 StPO - Aufhebung von MaßnahmenAmtliche Quelle ↗
  3. 03§ 124 StPO - Verfall der SicherheitAmtliche Quelle ↗
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