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Rechtsbehelfe & Rechtsmittel

Abschrift einer verkündeten Entscheidung verlangen

Anspruch auf eine Abschrift nach § 35 Absatz 1 StPO und praktische Bedeutung für die Verteidigung.

Kurzantwort

Wer bei der Verkündung einer gerichtlichen Entscheidung anwesend ist, kann nach § 35 Absatz 1 StPO auf Verlangen eine Abschrift erhalten. Die Abschrift erleichtert die Prüfung von Tenor, Gründen und Rechtsmittel, ersetzt aber nicht in jedem Fall eine förmliche Zustellung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bekanntmachung in Anwesenheit erfolgt durch Verkündung; auf Verlangen ist eine Abschrift zu erteilen. Bei einem inhaftierten Betroffenen kann die Entscheidung auf Verlangen vorgelesen werden.
  • Die Abschrift sollte sofort verlangt und mit dem verkündeten Tenor abgeglichen werden. Bei Abweichungen sind Protokoll, Ausfertigung und tatsächlicher Verkündungsinhalt zu sichern.
  • Das Warten auf eine schriftliche Abschrift kann zum Fristverlust führen. Auch ist zwischen Abschrift, Ausfertigung und später zugestellten Gründen zu unterscheiden.
  • Bekanntgabe, Zustellung und Fristberechnung müssen als getrennte Prüfungsschritte dokumentiert werden.

Rechtlicher Rahmen

Die Bekanntmachung in Anwesenheit erfolgt durch Verkündung; auf Verlangen ist eine Abschrift zu erteilen. Bei einem inhaftierten Betroffenen kann die Entscheidung auf Verlangen vorgelesen werden.

Ob die Verkündung bereits eine Frist auslöst, bestimmt sich nach der jeweiligen Rechtsmittelvorschrift. Die spätere Aushändigung einer Abschrift beginnt eine bereits laufende Frist nicht automatisch neu.

Praktische Bedeutung für Beschuldigte

Die Abschrift sollte sofort verlangt und mit dem verkündeten Tenor abgeglichen werden. Bei Abweichungen sind Protokoll, Ausfertigung und tatsächlicher Verkündungsinhalt zu sichern.

Rechtsmittel werden nicht bis zum Eingang der Abschrift aufgeschoben, wenn die Frist bereits läuft. Einlegung und ausführliche Begründung können organisatorisch getrennt werden.

  • Abschrift ausdrücklich verlangen.
  • Verkündungsdatum notieren.
  • Tenor mit Protokoll und Abschrift abgleichen.
  • Rechtsmittelfrist unabhängig sichern.

Typische Fehler, Risiken und Grenzen

Das Warten auf eine schriftliche Abschrift kann zum Fristverlust führen. Auch ist zwischen Abschrift, Ausfertigung und später zugestellten Gründen zu unterscheiden.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 6. September 2026; Fristbeginn und Begründungsfrist hängen von Entscheidungsart und Rechtsmittel ab.

Häufige Folgefragen

Was sollte zuerst gesichert werden?

Abschrift ausdrücklich verlangen.

Warum ist der genaue Zugangstag wichtig?

Bekanntgabe und wirksame Zustellung können Rechtsbehelfsfristen auslösen. Deshalb sollten Entscheidung, Umschlag, Zustellungsnachweis und elektronisches Eingangsprotokoll unverändert aufbewahrt werden.

Ersetzt diese Seite individuelle Rechtsberatung?

Nein. Gehörs-, Zustellungs- und Fristfragen hängen von Entscheidungsart, Akteninhalt und Zugangsnachweis ab und müssen im konkreten Verfahren geprüft werden.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 35 StPO – Verkündung und AbschriftAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 35a StPO – RechtsmittelbelehrungAmtliche Quelle ↗
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