Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die unter einer auf Dauer angelegten Legende ermitteln. Ihr Einsatz ist nach § 110a StPO nur in gesetzlich bezeichneten Fällen erheblicher oder organisierter Kriminalität beziehungsweise unter besonderen Voraussetzungen bei Verbrechen zulässig und subsidiär. Gegen einen bestimmten Beschuldigten oder beim Betreten einer nicht allgemein zugänglichen Wohnung ist grundsätzlich gerichtliche Zustimmung nötig.
Das Wichtigste in Kürze
- Verdeckte Ermittler sind legendierte Polizeibeamte, nicht bloß informelle Hinweisgeber.
- § 110a StPO begrenzt Einsatzfelder und verlangt regelmäßig Subsidiarität.
- § 110b StPO regelt staatsanwaltschaftliche und in besonderen Fällen gerichtliche Zustimmung.
- Identität und Einsatzunterlagen können aus Schutzgründen teilweise geheim bleiben.
Wer als Verdeckter Ermittler gilt
§ 110a Absatz 2 StPO definiert Verdeckte Ermittler als Polizeibeamte, die unter einer verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität ermitteln. Absatz 1 nennt erhebliche Straftaten bestimmter Bereiche sowie besondere Voraussetzungen bei Verbrechen und verlangt, dass andere Aufklärungswege aussichtslos oder wesentlich erschwert wären.
Nach § 110b StPO ist zunächst die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Richtet sich der Einsatz gegen einen bestimmten Beschuldigten oder soll eine nicht allgemein zugängliche Wohnung betreten werden, ist grundsätzlich gerichtliche Zustimmung nötig. Eilentscheidungen müssen binnen drei Werktagen bestätigt werden.
Einsatz gegen Beschuldigte und Betreten von Wohnungen
Nach Offenlegung oder Akteneinsicht ist zu klären, welche Kontakte vom Ermittler ausgingen, welche Aussagen wörtlich dokumentiert wurden und ob weitere Personen beteiligt waren. Gedächtnisprotokolle, Nachrichten und unveränderte Kommunikationsverläufe können für den Kontext wichtig sein.
Die Legende erlaubt Teilnahme am Rechtsverkehr, aber keine grenzenlose Ermittlungsbefugnis. Betreten von Wohnungen, technische Aufzeichnungen, Scheingeschäfte und Einfluss auf Tatentschlüsse können jeweils zusätzliche Rechtsfragen auslösen.
- Kommunikation und Treffen chronologisch und unverändert sichern.
- Initiativen und Vorschläge der beteiligten Personen getrennt erfassen.
- Zustimmungen, Befristungen und Zielperson prüfen lassen.
- Keine mutmaßlichen Ermittler oder Kontaktpersonen konfrontieren.
Tatprovokation, Dokumentation und Beweiswürdigung
Ob staatliches Verhalten nur eine Gelegenheit bot oder unzulässig auf Tatentschluss und Tatgestaltung einwirkte, ist eine hochgradig einzelfallbezogene Frage. Sie darf weder pauschal behauptet noch allein aus dem Einsatz eines Verdeckten Ermittlers abgeleitet werden.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand 8. August 2026 wieder. Einsatzvoraussetzungen, Zustimmungen, Geheimhaltung, Dokumentation und mögliche Auswirkungen staatlicher Einflussnahme müssen anhand der vollständigen Akte geprüft werden.
Häufige Folgefragen
Ist ein Informant automatisch ein Verdeckter Ermittler?
Nein. § 110a StPO meint Polizeibeamte mit dauerhafter Legende. Vertrauenspersonen oder Hinweisgeber sind rechtlich davon zu unterscheiden.
Darf der Ermittler meine Wohnung betreten?
Das Betreten einer nicht allgemein zugänglichen Wohnung im Einsatz bedarf grundsätzlich gerichtlicher Zustimmung und richtet sich zusätzlich nach § 110c StPO.
Erfahre ich die echte Identität?
Die Identität kann nach § 110b Absatz 3 StPO auch nach Einsatzende geheim gehalten werden, insbesondere bei Gefahren für Personen oder weitere Verwendbarkeit. Gericht und Staatsanwaltschaft haben besondere Kontrollbefugnisse.
