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Entbindung von der Schweigepflicht: Wer entscheidet nach § 53 Absatz 2 StPO?

Geheimnisherr, Umfang und Widerruf einer Schweigepflichtentbindung sowie die Risiken für den Beschuldigten.

Kurzantwort

Bei den in § 53 Absatz 2 genannten Berufsgeheimnisträgern entfällt das Zeugnisverweigerungsrecht, wenn die dazu berechtigte Person wirksam von der Verschwiegenheit entbindet. Wer berechtigt ist, hängt vom geschützten Geheimnis ab; bei mehreren Geheimnisherren können mehrere Erklärungen nötig sein. Die Entbindung sollte Gegenstand, Zeitraum und Personen klar bezeichnen, weil sie den Zeugen grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entbindung und bloße Aussagebitte sind nicht dasselbe.
  • Berechtigt ist der jeweilige Geheimnisherr, nicht automatisch nur der Beschuldigte.
  • Mehrpersonen- und Drittgeheimnisse verlangen getrennte Prüfung.
  • Eine Entbindung kann mehr offenlegen als die erwartete Entlastungstatsache.

Die Entbindung beseitigt ein gesetzliches Aussagehindernis

§ 53 Absatz 2 Satz 1 nimmt den dort genannten Berufsgeheimnisträgern das Zeugnisverweigerungsrecht, wenn sie von der Verschwiegenheit entbunden sind. Die Erklärung ist keine Verständigung über den gewünschten Aussageinhalt; sie öffnet den geschützten Bereich und lässt die allgemeine Wahrheits- und Aussagepflicht wieder aufleben.

Bei gemeinschaftlichen Beratungen, Behandlungen Minderjähriger, Unternehmensmandaten oder Geheimnissen mehrerer Personen kann unklar sein, wer entbinden darf. Die Entbindung eines Hauptberufsträgers wirkt nach § 53a Absatz 2 auch für mitwirkende Personen. Drittgeheimnisse werden nicht automatisch durch eine einzelne Erklärung verfügbar.

Umfang und Geheimnisherren vor der Erklärung bestimmen

Vor der Entbindung wird ein enger Sachkatalog erstellt: konkrete Behandlung, Beratung, Zeitraum und Beweistatsache. Die Verteidigung prüft, welche weiteren Tatsachen zwangsläufig zusammenhängen und ob andere Geheimnisherren betroffen sind.

Die Erklärung wird beweissicher dokumentiert und dem Zeugen in einer eindeutigen Fassung vorgelegt. Erwartete Entlastung, mögliche Belastung und datenschutzrechtliche Nebenwirkungen werden vorab gegeneinander abgewogen. Eine inhaltliche Aussagezusage des Zeugen darf nicht unterstellt werden.

  • Geheimnisherren vollständig ermitteln.
  • Beweisthema und Zeitraum begrenzen.
  • Belastungsrisiken vorab prüfen.
  • Erklärung und Zugang dokumentieren.

Eine pauschale Entbindung ist selten kontrollierbar

Nach wirksamer Entbindung kann der Zeuge nicht nur die günstige Einzeltatsache bestätigen, sondern muss im geöffneten Bereich wahrheitsgemäß antworten. Eine nachträgliche Begrenzung oder ein Widerruf beseitigt bereits eingeführte Informationen nicht automatisch.

Allgemeine Information zum Rechtsstand 29. August 2026. Berechtigung, Reichweite, Form und zeitliche Wirkung der Entbindung sind fallbezogen zu prüfen.

Häufige Folgefragen

Kann ich meinen Arzt nur für eine Frage entbinden?

Eine sachliche Begrenzung ist grundsätzlich möglich, muss aber klar und praktisch trennbar sein.

Muss der Berufsgeheimnisträger nach Entbindung aussagen?

Soweit das Zeugnisverweigerungsrecht wirksam entfallen ist, gelten grundsätzlich die allgemeinen Zeugenpflichten.

Kann ich die Entbindung widerrufen?

Ein Widerruf kann für die Zukunft bedeutsam sein. Bereits rechtmäßig erlangte und eingeführte Angaben werden dadurch nicht ohne Weiteres unverwertbar.

Amtliche Quellen

  1. 01§ 53 StPO – Entbindung von der VerschwiegenheitAmtliche Quelle ↗
  2. 02§ 53a StPO – Wirkung für mitwirkende PersonenAmtliche Quelle ↗
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